Klinik- Alarm-& Einsatzplanung

Umfassende Sicherheit für das Gesundheitswesen

Zunehmender Druck durch anspruchsvolle medizinische Versorgung und unmittelbare Gefahrenlagen im Gesundheitssektor.

Seit vielen Jahren zählt der Sektor Gesundheitswesen, insbesondere Krankenhäuser & Kliniken zur kritischen Infrastruktur. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Kliniken ist einer der Grundpfeiler des Katastrophen-& Bevölkerungsschutzes. Die Sicherstellung eines effektiven Klinikalarms und einer reibungslosen Einsatzplanung ist im Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung. Angesichts der spezifischen Anforderungen und der ständigen Dynamik im klinischen Bereich ist eine gut durchdachte Planung und Vorbereitung unerlässlich. Dabei gilt es, nicht nur auf technische Aspekte zu achten, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen zu berücksichtigen.

 

"Inmitten der gegenwärtigen geopolitischen Umstände und der zunehmend komplexen Regulatorik stehen Betreiber Kritischer Infrastrukturen vor erheblichen Herausforderungen. Die Notwendigkeit einer umfassenden Krisen-Resilienz ist in dieser Zeit von größerer Bedeutung als je zuvor."
Lucas Zeißler
Klinik-Experte & DAKEP-Mitglied
Emblem-section.svg

Die Einführung des geplanten KRITIS-Dachgesetzes ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der kritischen Infrastruktur in Deutschland und trägt zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit   kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) bei. Zudem werden nationale Gesetze wie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG), sowie sonstige Katastrophenschutzgesetze und Verordnungen berücksichtigt.

Paragrafen und Bestimmungen aus den genannten Gesetzen & Verordnungen sind unter anderem:

  • Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetrbV)
  • Katastrophenschutzgesetz (KatSG) und die dazugehörige Verordnung (KatSVO)
  • ZSKG, § 6: Festlegung von Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen
  • EU-Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie), Artikel 4: Anforderungen an die Resilienz von kritischen Infrastrukturen
  • Landespezifische Verordnungen und Vorgaben (Bsp.: BRKG)
  • Krankenhausbedarfplanung

Mehr Sicherheit für Klinikbetreiber

Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesregierung, um praktikable Lösungen zu erarbeiten. Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen machen uns zu einem verlässlichen Partner für die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen im Gesundheitssektor.

Wir bieten:

Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, eine umfassende Klinik-Alarm- & Einsatzplanung (KAEP) zu entwickeln, die die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des klinischen Umfelds adressiert. Dabei unterstützen wir Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen bei der Erstellung und Umsetzung von Alarmierungsprozessen, der Entwicklung von Einsatz-& Notfallplänen für verschiedene Szenarien, der Durchführung von Präventionsmaßnahmen, sowie der Schulung des Personals im Umgang mit Notfällen.

  • Analyse der bestehenden Alarm- und Einsatzplanung sowie, der infrastrukturellen Gegebenheiten der Klinik
  • Entwicklung und Implementierung von maßgeschneiderten Alarmierungssystemen, die eine schnelle und effektive Kommunikation im Notfall gewährleisten
  • Erstellung von Einsatzplänen für unterschiedliche Szenarien wie Feuer, Evakuierung, medizinische Notfälle oder Naturkatastrophen
  • Schulungen und Trainings für das Klinikpersonal zur Sensibilisierung für Notfallsituationen und zum richtigen Handeln im Ernstfall
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der KAEP gemäß den gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Best Practices im Gesundheitswesen

Zusätzlich bieten wir ein „Notfall-Handout“ für Mitarbeiter an. Dieses Handout enthält klare Anweisungen und Richtlinien für alle Mitarbeiter im Ernstfall. Es bietet eine Hilfestellung und schreibt vor, wie sich Mitarbeiter in verschiedenen Notfallsituationen zu verhalten haben. Dadurch können sie schnell und angemessen reagieren, deutliche mehr Sicherheit von Patienten, Mitarbeitern und Besuchern zu gewährleisten.

Zudem erstellen wir die Klinik-Einsatzleitung (KEL), welchen Form eines Krisenstabs in  Sachgebieten (S1-S6) aufgebaut ist um in Notfallsituationen effektiv und koordiniert handeln zu können. Die  Klinik-Einsatzleitung (KEL) wird durch klare Alarmierungsverfahren aktiviert, um eine schnelle Reaktion sicherzustellen. Auch redundante Systeme werden geschaffen.

Des Weiteren berücksichtigen wir die Vorgaben und Maßnahmen im Falle eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) gemäß den Richtlinien des Katastrophenschutzes. Hierzu gehören die Einrichtung spezieller Behandlungsplätze, die Koordination mit externen Rettungskräften und die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungskapazität.

Ab 2024 wird die KRITIS-Resilienz durch das neue KRITIS-Dachgesetz gestärkt, welches zusätzliche Regulierungen zur physischen Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Betreibern einführt. Dieses Gesetz setzt die EU CER-Richtlinie (EU 2022/2557) um und erweitert die Pflichten von Betreibern kritischer Anlagen.

Der aktuelle Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes umfasst folgende Bestimmungen:

  • Betreiber: Die Regelungen gelten für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) in den bisherigen KRITIS-Sektoren.
  • Ausschlüsse: Bestimmte Sektoren wie IT, Telekommunikation, Finanzen und Versicherungen sind von der Regulierung ausgenommen.
  • Resilienz: Es werden konkrete Anforderungen an Betreiber gestellt, darunter Meldepflichten, Krisen- und Risikomanagement, Business Continuity Management (BCM) sowie Maßnahmen zur Personalsicherheit und physischen Sicherheit.
  • Aufsicht: Die KRITIS-Aufsicht wird um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erweitert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und teilweise unter Einbindung von Landesbehörden.
  • Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder sowie zusätzliche Pflichten für die Geschäftsleitung.
  • Risiken: Nationale und betriebliche Risiken für die Wirtschaftsstabilität spielen eine wichtige Rolle.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die verbindlichen Anforderungen und Fristen für Betreiber zunächst eher moderat ausfallen. Wesentliche Pflichten wie die Umsetzung von Maßnahmen, die Registrierung und die Meldung von Vorfällen treten erst ab 2026 in Kraft.

Die Richtlinie (EU) 2022/2557 legt folgende Inhalte fest:

  1. Standards für den Schutz kritischer Infrastrukturen in der EU, sowie der Erlass und die Umsetzung  nationaler Gesetze 
  2. Festlegung von Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von Angriffe auf kritische Infrastrukturen.
  3. Einrichtung eines Frühwarnsystems für potenzielle Bedrohungen und Angriffe.
  4. Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
  5. Schaffung eines Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Bedrohungslagen.
  6. Betonung der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.
  7. Maßnahmen zur Stärkung der Resistenz und zur Förderung von Schulungsprogrammen.
  8. Sicherstellung der Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften im Bereich des KRITIS-Sschutzes.

Gemäß § 135a KHG müssen Krankenhäuser unter anderem „über ein Qualitätsmanagement und ein Risikomanagement verfügen“. Dies schließt die Erstellung von Notfall- und Krisenplänen mit ein.

Auf Landesebene regeln die Katastrophenschutzgesetze den Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und die Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen im Katastrophenschutz (BOS). Sie enthalten auch Regelungen zur medizinischen Versorgung im Katastrophenfall.

Gemäß § 2 Absatz 10 des Bundesgesetzes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) werden Kritische Infrastrukturen definiert als Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören. Sie sind von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens, da ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit zur Folge hätten. Die konkrete Bestimmung der Kritischen Infrastrukturen erfolgt durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 des BSIG, auch bekannt als BSI-Kritisverordnung.

Die Landeskrankenhausgesetze der Bundesländer enthalten oft spezifische Anforderungen an die Organisation und Sicherstellung der Versorgung in Krankenhäusern. Diese können die Erstellung von Notfall- und Krisenplänen vorschreiben. Auch Landesgesetze über den Brand-& Katastrophenschutz, sowie land. Rettungsdienstgesetze verpflichten zur Vorsorgen und Notfallplanung. 

Prüfungen oder Vorbereitung auf KRITIS-Prüfungen nach §8a Abs. 3 und 4, sowie Krankenhaus- zertifizierungen

Kankenhausplanung und -aufsicht der Länder: Die Krankenhausplanung und Aufsicht obliegt den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Die Länder haben Regelungen und Standards für den Betrieb von Krankenhäusern festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die Einrichtungen über angemessene Infrastruktur und Ressourcen verfügen, um die Gesundheitsversorgung in Notfällen aufrechtzuerhalten.

Krankenhauszertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Viele Krankenhäuser in Deutschland streben eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 an, einem international anerkannten Standard für Qualitätsmanagement. Die Zertifizierung umfasst auch den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Effizienz der Betriebsabläufe.

Kritische Infrastrukturen im Gesundheitswesen: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Deutschland identifiziert und definiert kritische Infrastrukturen im Gesundheitswesen. Diese Einrichtungen, wie Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren, müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und Risikomanagementprozesse implementieren, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer Dienste und Daten zu gewährleisten.

Datenschutz und IT-Sicherheit: Gesundheitseinrichtungen in Deutschland müssen strenge Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards einhalten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung sensibler medizinischer Daten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie die Implementierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfungen der Informationssicherheit.

Notfall- und Krisenmanagement: Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen müssen Notfall- und Krisenmanagementpläne entwickeln und regelmäßig überprüfen, um auf verschiedene Arten von Notfällen und Krisensituationen angemessen reagieren zu können. Diese Pläne umfassen Maßnahmen zur Sicherung kritischer Infrastrukturen und zur Aufrechterhaltung der Versorgung auch in Extremsituationen.

Kontaktieren Sie uns

FAQ Häufige Fragen: Klinik-, Alarm- und Einsatzplanung

In einer Klinik können verschiedene Arten von Notfällen oder Krisensituationen auftreten, die eine schnelle und koordinierte Reaktion erfordern. Hier sind einige häufige Beispiele:

Medizinische Notfälle: Plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemnot, lebensbedrohliche Blutungen, Anaphylaxie (schwerwiegende allergische Reaktion) usw.

Naturkatastrophen: Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Tornados oder andere extreme Wetterereignisse, die die Sicherheit der Patienten, Mitarbeiter und der Infrastruktur der Klinik gefährden können.

Brände: Ausbruch von Bränden in Gebäuden, sei es durch elektrische Fehlfunktionen, chemische Reaktionen, menschliches Versagen oder andere Ursachen, die eine Evakuierung oder Notfallmaßnahmen erforderlich machen.

Massenanfall von Verletzten (MANV): Unfälle mit mehreren Verletzten, wie Autounfälle, Zugunglücke, Explosionen oder terroristische Anschläge, die eine große Anzahl von Patienten mit unterschiedlichem Verletzungsgrad zur Klinik bringen.

Cyberangriffe: Hackerangriffe, Ransomware-Attacken oder andere Cyberbedrohungen, die die IT-Infrastruktur der Klinik beeinträchtigen, sensible Patientendaten gefährden oder den Betrieb der klinischen Systeme stören können.

Biologische oder chemische Gefahren: Ausbrüche von Infektionskrankheiten, Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien oder sonstige biologische oder chemische Notfälle, die eine schnelle Reaktion erfordern, um die Ausbreitung von Krankheiten oder die Kontamination zu verhindern.

Sicherheitsvorfälle: Bedrohungen durch Gewalt, Eindringlinge oder terroristische Aktivitäten, die die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern beeinträchtigen können und eine rasche Reaktion des Sicherheitspersonals erfordern.

Strom- oder Energieausfälle: Ausfälle der Stromversorgung oder anderer Versorgungssysteme, die den Betrieb der Klinik beeinträchtigen und potenziell lebenswichtige medizinische Geräte oder Versorgungssysteme betreffen können.

Diese verschiedenen Arten von Notfällen und Krisensituationen erfordern eine gut durchdachte und umfassende Alarm- und Einsatzplanung sowie eine schnelle Reaktion und Koordination aller beteiligten Teams, um die Sicherheit der Patienten, Mitarbeiter und der klinischen Einrichtungen zu gewährleisten.

Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alles Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Um sicherzustellen, dass die Alarmierungsstruktur einer Klinik effektiv funktioniert, sollten folgende Schritte unternommen werden:

Klare Verantwortlichkeiten festlegen: Definieren Sie, wer im Notfall welche Aufgaben übernimmt.

Mehrstufiges Alarmierungssystem nutzen: Verwenden Sie verschiedene Kommunikationswege wie Sirenen, Telefonanrufe, SMS und E-Mails.

Aktualisierung der Kontaktinformationen: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktinformationen aller Mitarbeiter regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Mitarbeiterschulungen durchführen: Schulen Sie Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit dem Alarmierungssystem und für den Notfall.

Durchführung von Testläufen und Simulationen: Überprüfen Sie regelmäßig die Effektivität des Systems durch Übungen und Simulationen.

Feedback und Verbesserungen: Sammeln Sie Feedback nach Übungen, um das System kontinuierlich zu verbessern.

Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Alarmierungsstruktur einer Klinik im Notfall eine schnelle und koordinierte Reaktion ermöglicht.
Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alles Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Die Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle während eines Alarm- oder Einsatzszenarios, da sie unmittelbar auf Notfallsituationen reagieren und zur Bewältigung der Krise beitragen. Ihre Aufgaben können je nach Rolle und Fachgebiet variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:

Sofortige Reaktion: Mitarbeiter sollten in der Lage sein, auf Alarmsignale zu reagieren, Notfallprotokolle zu aktivieren und schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Patienten, Kollegen und der klinischen Umgebung zu gewährleisten.

Koordination und Kommunikation: Während eines Notfalls ist eine klare und effektive Kommunikation entscheidend. Mitarbeiter müssen in der Lage sein, Informationen auszutauschen, sich zu koordinieren und Anweisungen von Führungskräften oder anderen Autoritäten zu befolgen.

Patientenbetreuung: Insbesondere medizinisches Personal spielt eine zentrale Rolle bei der Betreuung von Patienten während eines Notfalls. Sie müssen in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten, Patienten zu stabilisieren und gegebenenfalls lebensrettende Maßnahmen einzuleiten.

Evakuierung und Sicherheit: Mitarbeiter sollten wissen, wie sie Patienten evakuieren und sich selbst sowie andere in Sicherheit bringen können. Dies umfasst das Wissen um Evakuierungswege, die Verwendung von Notausgängen und die Einhaltung von Sicherheitsprotokollen.

Um sicherzustellen, dass Mitarbeiter entsprechend geschult sind, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Regelmäßige Schulungen: Mitarbeiter sollten regelmäßig in Notfallverfahren und -protokollen geschult werden. Diese Schulungen sollten praktische Übungen, Rollenspiele und Szenariosimulationen umfassen.

Spezialisierte Schulungen: Je nach Rolle und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter können spezialisierte Schulungen erforderlich sein, z.B. für medizinisches Personal, Sicherheitspersonal oder IT-Mitarbeiter.

Auffrischungsschulungen: Schulungen sollten regelmäßig aufgefrischt werden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit aktuellen Verfahren und Best Practices vertraut sind.

Feedback und Evaluierung: Nach Übungen oder tatsächlichen Notfallsituationen sollten Mitarbeiterfeedback eingeholt und Schulungsprogramme entsprechend angepasst werden.

Dokumentation: Es ist wichtig, die Teilnahme der Mitarbeiter an Schulungen zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter angemessen geschult sind und Schulungsanforderungen erfüllen.

Durch diese Maßnahmen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter gut auf Alarm- oder Einsatzszenarien vorbereitet sind und in der Lage sind, angemessen zu reagieren, um Leben zu retten und Schäden zu minimieren.
Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alles Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Um eine schnelle und zuverlässige Informationsweitergabe während eines Notfalls zu gewährleisten, können verschiedene Kommunikationswege und -systeme eingesetzt werden. Hier sind einige Beispiele:

Interne Kommunikationssysteme: Unternehmen können interne Kommunikationsplattformen wie Unternehmens-Intranets, E-Mail-Verteiler, Instant-Messaging-Dienste oder interne soziale Netzwerke nutzen, um Informationen an Mitarbeiter weiterzugeben.

Mobiltelefone und SMS: Die Verwendung von Mobiltelefonen und SMS ermöglicht es, wichtige Nachrichten direkt an die Mobiltelefone der Mitarbeiter zu senden, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Dies kann besonders nützlich sein, um Mitarbeiter außerhalb des Arbeitsplatzes zu erreichen.

Sprachansagen und Sirenen: Durch Sprachansagen über Lautsprecheranlagen oder das Auslösen von Sirenen können Mitarbeiter in einem Gebäude oder auf einem Gelände schnell über einen Notfall informiert werden.

Digital Signage und Bildschirmanzeigen: Digitale Anzeigetafeln und Bildschirmanzeigen können verwendet werden, um wichtige Nachrichten und Anweisungen in öffentlichen Bereichen oder Gemeinschaftsräumen anzuzeigen.

Notfall-Apps: Unternehmen können spezielle Notfall-Apps nutzen, über die Mitarbeiter Warnungen und wichtige Informationen erhalten können. Diese Apps können Standortdaten verwenden, um gezielte Benachrichtigungen basierend auf dem Aufenthaltsort der Mitarbeiter zu senden.

Faxgeräte und Pager: Obwohl nicht mehr so verbreitet wie früher, können Faxgeräte und Pager immer noch als Backup-Kommunikationsmittel dienen, insbesondere in Umgebungen, in denen die drahtlose Kommunikation eingeschränkt ist.

Webbasierte Plattformen und Portale: Unternehmen können webbasierte Plattformen oder Portale einrichten, auf denen Mitarbeiter während eines Notfalls auf wichtige Informationen zugreifen können, auch von externen Standorten aus.

Social Media: Die Nutzung von Social-Media-Plattformen kann es Unternehmen ermöglichen, schnell Informationen an ihre Mitarbeiter zu verbreiten, insbesondere wenn diese Plattformen bereits für die Unternehmenskommunikation genutzt werden.

Durch die Kombination verschiedener Kommunikationswege und -systeme können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre Mitarbeiter schnell und zuverlässig über Notfälle informieren können, um eine effektive Reaktion zu ermöglichen.

Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Um externe Ressourcen wie Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei effektiv in die Alarm- und Einsatzplanung einzubeziehen, sind folgende Schritte empfehlenswert:

Kooperationsvereinbarungen abschließen: Schließen Sie formelle Vereinbarungen mit den relevanten externen Diensten, um die Zusammenarbeit in Notfallsituationen zu erleichtern. Diese Vereinbarungen sollten die Rollen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege klar definieren.

Klare Kommunikationswege festlegen: Legen Sie klare Kommunikationswege fest, um im Notfall schnell und effektiv mit den externen Diensten zu kommunizieren. Dies kann die Einrichtung direkter Notfallkontakte, Telefonnummern oder spezieller Kommunikationskanäle umfassen.

Regelmäßige Abstimmungstreffen: Organisieren Sie regelmäßige Abstimmungstreffen mit den externen Diensten, um die Zusammenarbeit zu fördern, aktuelle Notfallpläne zu überprüfen und mögliche Herausforderungen zu besprechen.

Informationen und Schulungen bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter der externen Dienste über Ihre Einrichtung informiert sind und mit den relevanten Notfallplänen vertraut sind. Bieten Sie bei Bedarf Schulungen oder Informationsveranstaltungen an.

Gemeinsame Übungen durchführen: Organisieren Sie gemeinsame Notfallübungen und Simulationen mit den externen Diensten, um die Zusammenarbeit zu testen und zu verbessern. Diese Übungen können helfen, Abläufe zu verfeinern und das Verständnis für die jeweiligen Rollen zu vertiefen.

Einsatzprotokolle erstellen: Entwickeln Sie klare Einsatzprotokolle und Verfahren, um den externen Diensten den Zugang zu Ihrer Einrichtung zu erleichtern und eine effektive Zusammenarbeit während eines Notfalls zu gewährleisten. Dies kann den Zugang zu wichtigen Standortinformationen, Schlüsselstellen oder relevanten Einrichtungen umfassen.

Feedback einholen und verbessern: Sammeln Sie regelmäßig Feedback von den externen Diensten nach Notfalleinsätzen, um Schwachstellen zu identifizieren und die Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern.

Durch eine enge Zusammenarbeit und effektive Einbindung externer Ressourcen können Sie sicherstellen, dass Ihre Alarm- und Einsatzplanung optimal aufgestellt ist, um in Notfallsituationen schnell und wirksam zu reagieren.
Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Hier können, bspw. die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen angeführt werden:

  1. Medizinischer Notfall:

    • Sofortiges Alarmieren des Rettungsdienstes.
    • Gezielte Erste-Hilfe-Maßnahmen entsprechend den geltenden medizinischen Richtlinien und Schulungen.
    • Umgehende Benachrichtigung des medizinischen Fachpersonals und klare Kommunikation über die Art des Notfalls.
    • Vorbereitung für den sicheren und effizienten Transport des Patienten in die medizinische Einrichtung.
  2. Brand:

    • Unverzügliches Alarmieren der Feuerwehr und der Mitarbeiter.
    • Geordnetes und rasches Evakuieren gefährdeter Bereiche gemäß dem vordefinierten Evakuierungsplan.
    • Einsatz von vorhandenen Feuerlöschgeräten zur Bekämpfung des Brandes, sofern dies sicher möglich ist.
    • Organisation einer geordneten Evakuierung aller Personen und deren Weiterleitung zu den vorab festgelegten Sammelstellen.
  3. Naturereignis (z.B. Erdbeben, Sturm, Überschwemmung):

    • Sicherheitsprioritäten beachten und Maßnahmen zum persönlichen Schutz und der Sicherheit anderer ergreifen.
    • Begebenheit an vorher festgelegte sichere Standorte gemäß den vorgesehenen Richtlinien für das spezifische Naturereignis.
    • Überprüfung von Strukturen auf Schäden und Bereitstellung entsprechender Warnungen und Informationen an Mitarbeiter.
    • Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen gemäß den vorher festgelegten Verfahren.
  4. Anderes Krisenszenario (z.B. terroristischer Angriff, Chemieunfall):

    • Sofortige Meldung des Vorfalls an die zuständigen Behörden oder Sicherheitsdienste.
    • Isolierung des betroffenen Bereichs und Sicherstellung des Schutzes vor unbefugtem Zugang.
    • Adaption und Durchführung spezifischer Anweisungen und Protokolle entsprechend dem vorliegenden Szenario.
    • Umgehende und klare Information der Mitarbeiter über die Lage und Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Die Einhaltung dieser Protokolle gewährleistet eine strukturierte und koordinierte Reaktion auf unterschiedliche Krisensituationen, wodurch die Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern und Einrichtungen effektiv gewährleistet wird.


Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Die Häufigkeit von Alarm- und Einsatzübungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Organisation, der Branche, der Größe des Teams und der spezifischen Risiken, mit denen die Organisation konfrontiert ist. Allgemein gilt jedoch, dass regelmäßige Übungen entscheidend sind, um die Reaktionsfähigkeit und Effektivität eines Teams zu verbessern. Hier sind einige Richtlinien:

Regelmäßige Planung: Planen Sie regelmäßig Alarm- und Einsatzübungen ein, um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder regelmäßig trainiert werden und mit den Verfahren vertraut bleiben.

Jährliche Übungen: Führen Sie mindestens einmal im Jahr eine umfassende Alarm- und Einsatzübung durch, die verschiedene Szenarien abdeckt und alle Aspekte der Notfallreaktion testet.

Quartalsweise oder halbjährliche Übungen: Ergänzen Sie die jährlichen Übungen mit quartalsweisen oder halbjährlichen Übungen, um die Reaktionsfähigkeit zu stärken und spezifische Aspekte der Alarmierung und Reaktion zu trainieren.

Kontinuierliche Schulungen: Führen Sie regelmäßige Schulungen und Auffrischungskurse durch, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit den aktuellen Verfahren und Best Practices vertraut sind.

Unangekündigte Übungen: Führen Sie gelegentlich unangekündigte Übungen durch, um die Reaktion in realistischen Bedingungen zu testen und sicherzustellen, dass Mitarbeiter jederzeit auf Notfälle vorbereitet sind.

Feedback und Evaluierung: Sammeln Sie nach jeder Übung Feedback von den Teilnehmern ein und nutzen Sie die Ergebnisse, um Schwachstellen zu identifizieren und die Alarm- und Einsatzpläne kontinuierlich zu verbessern.

Indem Sie regelmäßige Übungen durchführen und kontinuierlich Feedback einholen, können Sie die Reaktionsfähigkeit und Effektivität Ihres Teams verbessern und sicherstellen, dass es im Notfall gut gerüstet ist, um angemessen zu reagieren.

Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Um sicherzustellen, dass medizinische Einrichtungen und Ausrüstungen für den Notfalleinsatz vorbereitet und gut gewartet sind, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Regelmäßige Wartung und Inspektion: Planen Sie regelmäßige Wartungs- und Inspektionsintervalle für alle medizinischen Geräte und Einrichtungen ein. Überprüfen Sie dabei, ob sie ordnungsgemäß funktionieren und den geltenden Standards entsprechen.

Erstellung von Wartungsprotokollen: Dokumentieren Sie alle Wartungs- und Inspektionsaktivitäten in Wartungsprotokollen, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden und um eine lückenlose Nachverfolgung zu ermöglichen.

Schulung des Personals: Schulen Sie das medizinische Personal in der ordnungsgemäßen Nutzung, Wartung und Pflege der medizinischen Ausrüstungen. Stellen Sie sicher, dass sie wissen, wie sie Probleme erkennen und melden können.

Notfallprüfungen: Führen Sie regelmäßige Notfallprüfungen durch, um sicherzustellen, dass alle Notfallausrüstungen und -einrichtungen wie Defibrillatoren, Beatmungsgeräte und Notfallmedikamente einsatzbereit sind.

Instandhaltungsverträge abschließen: Schließen Sie Instandhaltungsverträge mit qualifizierten Dienstleistern ab, um sicherzustellen, dass komplexere Geräte regelmäßig gewartet und bei Bedarf repariert werden.

Überprüfung der Lagerbestände: Überprüfen Sie regelmäßig die Lagerbestände an Notfallmedikamenten, Verbandmaterialien und anderen wichtigen Hilfsmitteln, um sicherzustellen, dass genügend Vorräte vorhanden sind und dass diese nicht abgelaufen sind.

Notfallvorbereitung und -training: Trainieren Sie das medizinische Personal in der Nutzung der Notfallausrüstungen und -einrichtungen sowie in den entsprechenden Protokollen und Verfahren für den Notfalleinsatz.

Kontinuierliches Feedback und Verbesserung: Sammeln Sie regelmäßig Feedback vom medizinischen Personal über die Effektivität der medizinischen Ausrüstungen und Einrichtungen im Notfalleinsatz und nutzen Sie dieses Feedback, um Verbesserungen vorzunehmen.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können medizinische Einrichtungen sicherstellen, dass ihre Ausrüstungen und Einrichtungen gut gewartet und für den Notfalleinsatz optimal vorbereitet sind, was die Sicherheit der Patienten und die Effektivität der Notfallversorgung verbessert.

Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.


Bei der Evakuierung von Patienten, insbesondere von immobilen oder intensivpflichtigen Patienten, müssen spezielle Bedürfnisse berücksichtigt werden, um ihre Sicherheit und ihre medizinischen Bedürfnisse zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Frühzeitige Planung: Beginnen Sie die Evakuierungsplanung frühzeitig und berücksichtigen Sie die individuellen Bedürfnisse jedes Patienten.

Identifizierung immobiler Patienten: Identifizieren Sie immobile oder intensivpflichtige Patienten und priorisieren Sie ihre Evakuierung entsprechend ihrem Gesundheitszustand und ihren Bedürfnissen.

Spezialisierte Transportmittel: Bereitstellung von spezialisierten Transportmitteln wie Krankentragen, Rollstühlen oder medizinischen Evakuierungsliegen für immobile Patienten.

Erfahrene Begleitpersonen: Stellen Sie erfahrene Pflegekräfte oder medizinisches Personal bereit, um immobile Patienten während der Evakuierung zu begleiten und ihre medizinischen Bedürfnisse zu überwachen.

Kommunikation und Koordination: Sorgen Sie für klare Kommunikationswege und eine effektive Koordination zwischen dem Evakuierungsteam, dem medizinischen Personal und anderen beteiligten Parteien.

Identifikation von Evakuierungszielen: Identifizieren Sie im Voraus geeignete Evakuierungsziele, die die medizinischen Bedürfnisse der Patienten erfüllen können, wie andere medizinische Einrichtungen oder spezialisierte Evakuierungszentren.

Bereitstellung von medizinischer Ausrüstung: Stellen Sie sicher, dass während der Evakuierung die erforderliche medizinische Ausrüstung und Versorgung für die Patienten verfügbar ist, einschließlich lebenserhaltender Geräte, Medikamente und Versorgungsmaterialien.

Einsatz von geschultem Personal: Schulen Sie das Evakuierungspersonal im Umgang mit immobilen oder intensivpflichtigen Patienten und in speziellen Evakuierungstechniken, um eine sichere und effektive Evakuierung zu gewährleisten.

Durch die Berücksichtigung dieser speziellen Bedürfnisse können Gesundheitseinrichtungen sicherstellen, dass immobile oder intensivpflichtige Patienten während einer Evakuierung angemessen versorgt und geschützt werden.
Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.

Um die psychologische Unterstützung der Mitarbeiter während eines Notfalls sicherzustellen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Schulung und Vorbereitung: Mitarbeiter auf psychische Auswirkungen von Notfallsituationen vorbereiten.

  2. Kriseninterventionsteams: Spezialisierte Teams bereitstellen, um psychologische Erste Hilfe zu leisten.

  3. Offene Kommunikation: Eine offene Kommunikationskultur schaffen, damit Mitarbeiter ihre Gefühle und Erfahrungen teilen können.

  4. Peer-Support: Peer-Support-Programme implementieren, in denen Mitarbeiter einander unterstützen.

  5. Psychologische Beratung: Zugang zu psychologischer Beratung und Therapie bereitstellen.

  6. Informationsmaterialien: Ressourcen zur Stressbewältigung und Selbstfürsorge zur Verfügung stellen.

  7. Nachsorge: Kontinuierliche Unterstützung und Nachsorge anbieten, auch nach dem Notfall.

  8. Führung und Empathie: Führungskräfte sollten sensibel sein und Empathie zeigen, um Mitarbeiterbedürfnisse zu verstehen und zu unterstützen.

  9. Dr. Scharschuh, Zeißler und Partner ist darauf spezialisiert und bietet ihnen von Beratung bis Realiserung und Betrieb alle Aspekte in diesem Zusammenhang an. Bitte kontaktieren sie uns.